1.5.7             Wichtungskategorie Luftverschmutzung

In der Umweltschutzgesetzgebung der Schweiz ist u.a. die Luftreinhalteverordnung (LRV) verankert. In Art. 4 LRV und Anh. 1 Ziffer 71 LRV sind in Kategorien unterteilte Grenzwerte für den Massenstrom [g/h] organischer und anorganischer Emissionen festgelegt. Für gas- oder dampfförmige Anorganika existieren die Kategorien 1 bis 4, wobei eine höhere Kategorie einen höheren Grenzwert bedeutet. Analog gibt es für gas-, dampf- oder partikelförmige Organika die Kategorien 1 bis 3. Diesen Kategorien werden in EATOS wie folgt Werte für Q zugeordnet.

Tabelle 10       Zuordnung von Kategorien der Luftreinhalteverordnung der Schweiz zum Belastungsfaktor QLuftverschmutzung

Q

Kategorie

1

4

2

 

3

 

4

3

5

 

6

 

7

2

8

 

9

 

10

1

Für kanzerogene Stoffe, für deren Emissionsgrenzwerte in der LRV ebenfalls drei Kategorien zugeteilt sind, ist die in EATOS installierte Wichtungskategorie Luftverschmutzung nicht vorgesehen.

 

Zurück zum Inhaltsverzeichnis Zum nächsten Kapitel