Stuby, Gerhard
(1988)
Die Empfehlungen des ILO-Untersuchungsausschusses zur Praxis der Berufsverbote.
Oldenburger Universitätsreden
.
BIS Verlag.
ISBN 3-8142-1014-X
Abstract
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechts sind Bestandteil des Bundesrechts, gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes. So heißt es im Grundgesetz Art. 25. Die Bundesrepublik Deutschland ist völkerrechtliches Mitglied
der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), und diese hat durch ihre Kommission festgestellt, das Berufsverbot, durch welches der Zugang zum Öffentlichen Dienst aus politischen Gründen verweigert werde, sei grundsätzlich völkerrechtswidrig. Sie hat die Bundesregierung aufgefordert, ihre Praxis zu ändern, was in den meisten Bundesländern auch geschah. Dennoch meinen die Bundesregierung wie das Land Niedersachsen und wohl auch die noch herrschende Rechtspraxis, besonders der Verwaltungsgerichte, daß diese völkerrechtliche Äußerung der ILO für sie ganz und gar unverbindlich sei, und zwar so unverbindlich, daß die Bundesregierung sogar darauf verzichtete, ein völkerrechtlich vorgesehenes Rechtsmittel zum Internationalen Gerichtshof wahrzunehmen. Vielleicht wäre sie dort auch nur unterlegen.
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